Ausblick 2016 Versicherungsmarkt

Wir gehen davon aus, dass es in 2016 keine großen Änderungen im Versicherungsbereich gibt. So wie es aussieht werden wir von gesetzlichen Neuerungen verschont bleiben. Auf der anderen Seite werden sich Entwicklungen fortsetzen, die unseren Kunden nicht unbedingt Freude machen werden. Es gibt vier wesentliche Problemfelder und auf diese wollen wir mit dieser Information eingehen.

Verzinsung von Lebensversicherungen / Garantiezins

Der Garantiezins in der Lebensversicherung ist auf einem historischen Tiefpunkt angekommen. Dieser Zinssatz spiegelt aber vornehmlich die Leistungsschwäche einzelner Versicherungsunternehmen wieder, die für Ihre Kunden schon seit längerem schlechte Ergebnisse erwirtschaften. Diese schwachen Versicherungsunternehmen würden mit einem höheren Garantiezins in große Schwierigkeiten geraten. Dies soll mit dem niedrigen Garantiezins vermieden werden.

Davon sind unsere Kunden aber nicht betroffen. Wir haben immer nur Policen von sehr leistungsfähigen Gesellschaften vermittelt, die bis heute für Ihre Kunden Erträge weit über dem Garantiezins erwirtschaftet haben und wir sind zuversichtlich, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird.

Allerdings sind auch diese Unternehmen nicht frei von den Einflüssen des Kapitalmarkts. Die allgemein sehr niedrigen Zinsen, mit denen die Länder ihre Staatsverschuldung finanzieren, zusammen mit der rechtlichen Verpflichtung der Versicherungsunternehmen große Teile der Versicherungsbeiträge in eben diesen niedrig verzinsten Staatsanleihen anzulegen, führt im Laufe der Zeit zu niedrigeren Ergebnissen und Überschüssen. Auch die besten Versicherungsunternehmen haben in 2015 erstmals nur Ergebnisse unter 4% erzielen können. Dies ist für unsere Kunden solange nicht problematisch, als die Inflationsrate unter 1% verbleibt. Dies ist zur Zeit der Fall. Durch die gesunkenen Energiepreise liegt die Inflationsrate nahe 0%.

Gleichwohl bereiten wir uns auf eine Zeit länger andauernder Niedrigzinsen vor. Wir bieten unseren Kunden weiterhin die klassische Lebensversicherung an, aber jetzt auch sogenannte hybride Produkte, bei denen ein Teil der Beiträge eben nicht nur in Staatsanleihen angelegt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten des Kapitalmarkts genutzt werden. Da auch bei diesen Produkten ein Deckungsstock vorhanden ist, ist auch weiterhin eine strenge Auswahl nach leistungsfähigen Versicherungen unabdingbar. Auch diese Gesellschaften bieten bei der Auswahl der Anlagen am Kapitalmarkt einige Auswahl. Bei unseren Empfehlungen achten wir sehr auf kostengünstige Produkte mit sehr überschaubarem Risiko (z. B. ETF MSCI World), um nicht die mögliche Rendite durch Kosten mindern zu lassen.

Wir können unseren Kunden also auch hinsichtlich der Altersvorsorge, die in der Zeit niedrigen Zinsen abgeschlossen wird sagen, dass sich diese lohnt.

Immobilienfinanzierung / Baukredite

Am Baufinanzierungsmarkt hat eine Zinswende stattgefunden. Die Zinsen sinken also nicht mehr, sondern steigen langsam wieder.

Von den niedrigen Zinsen für die Immobilienfinanzierung haben unsere Kunden im Vergangenen Jahr kaum noch profitieren können. Leider ist es aber so, dass die Immobilienpreise trotz steigender Zinsen auf sehr hohem Niveau verblieben sind. Immobilien sind also weiterhin teuer und wir sehen zur Zeit auch keine Veränderung im positiven Sinne für unsere Kunden.

Die niedrigen Zinsen haben darüber hinaus zu höheren Risiken geführt. Bei langlaufenden Finanzierungen deren Zinsbindung endet, bevor der Immobilienkredit weitgehend getilgt ist, besteht ein nicht unerhebliches Risiko von beträchtlichen Ratensteigerungen am Ende der Zinsbindung. Um diesen Risiken zu begegnen, ist ein hoher Eigenkapitalanteil und eine schnelle Tilgung mit mindestens 4% Tilgungsleistung sehr, sehr sinnvoll.

Gebäudeversicherung

Die Prämien im Bereich der Gebäudeversicherung steigen weiterhin kräftig. Dies hat zwei wesentliche Ursachen. Ein Grund liegt in der gestiegenen Häufigkeit von extremen Wetterbedingungen. Es hat also in den vergangenen Jahren deutlich mehr Sturm und durch Starkregen verursachte Überschwemmungen gegeben.

Der zweite Grund liegt in der großen Zahl von Immobilien, die jetzt 30 Jahre alt werden und nicht saniert wurden. Diese Immobilien waren von den Eigentümern als Altersversorgung „mietfrei im Alter wohnen“ geplant. Richtig ist es, dass es den Eigentümer gelungen ist, die Immobilie rechtzeitig vor dem Renteneintritt abzuzahlen. Aber zu diesem Zeitpunkt ist die Immobilie eben nicht mehr neu, sondern immer sanierungsbedürftig. Nach 30 Jahren sind Fenster, Heizung, Dach und Installationen erneuerungsbedürftig. Diese erheblichen Investitionen sind aber nach Renteneintritt nicht mehr leistbar. Es fehlt vielen Immobilienbesitzern einfach am nötigen Geld, um diese Sanierungen durchzuführen. Die maroden Installationen führen jetzt vermehrt zu Wasser- und auch anderen Schäden an Dächern und Fassaden.

Dies hat nun auch zur Folge, dass nicht mehr jedes Gebäude gegen jeden Schaden versicherbar ist. Die Zahl der Versicherungsunternehmen, die bestimmte Gebäude nicht mehr oder nur noch zu hohen Prämien versichern wollen, steigt. Genau so haben wir es nun mit Kündigungen der Versicherungsunternehmen bei Schäden und auch sogenannten Bestandssanierungen zu tun, bei denen die Versicherungen bestimmte Versicherungen ohne erkennbaren Anlass kündigen. Diese Versicherungen haben Probleme mit der Schadenentwicklung in ihren Versicherungsbeständen und sortieren Verträge mit einer hohen Schadenwahrscheinlichkeit aus. Liegt eine Kündigung des Versicherungsunternehmens bereits auf dem Tisch, ist es meist nicht mehr möglich eine neue Versicherung zu finden. Die Zahl der unversicherten Gebäude wird also steigen. An dieser Stelle ist es unsere zunehmend schwierige Aufgabe, unseren Kunden den gewünschten Versicherungen zu leistbaren Prämien zu vermitteln. Wir haben mit den von uns vertretenen Gesellschaften vereinbart, dass wir über die Kündigungsabsicht vorab informiert werden und den Vertrag dann als ungekündigt umdecken können. Dieser Aufgabe haben wir bisher immer noch erfolgreich erledigen können.

Rechtsschutzversicherung

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung führt die gestiegene Zahl der Rechtsschutzfällen zusammen mit den Kostensteigerungen im Bereich der Anwaltshonorare zu Prämienerhöhungen im Bereich 5-15%, je nach Anbieter. Diese Prämiensteigerungen halten wir für vertretbar, so lange keine Abstriche am Versicherungsschutz, z. B. durch erhöhte Selbstbeteiligungen, gemacht werden. Auf der anderen Seite ist es so, dass wir Prämienerhöhungen, genau wie unsere Kunden, nicht gerne sehen. Wir haben die Prämienerhöhungen zum Anlass genommen, mit den Versicherungsunternehmen Verhandlungen zu führen. Im Ergebnis haben wir für viele unserer Kunden, wenn auch nicht für alle, Sonderrabatte auf die bestehenden Verträge ausgehandelt. Diese Sonderrabatte heben die Prämienerhöhung auf oder vermindern diese doch erheblich. Damit sind wir zufrieden und auch unsere Kunden können zufrieden sein.

Zusammenfassung

Wir sehen uns bei der Bewältigung der Problemfelder gut aufgestellt und sind sicher unseren Kunden auch in 2016 immer eine passgenaue Lösung anbieten zu können, auch wenn dies nicht immer einfach ist. Aber genau darin sehen wir unsere Aufgabe, der wir uns gerne stellen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Zusammenarbeit und wünschen wir allen unseren Kunden und Freunden Gesundheit und ein erfolgreiches Jahr 2016.

Die dunkle Jahreszeit

Im Herbst und Winter sind die Jahreszeiten mit den meisten Einbrüchen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Einbrüche kontinuierlich erhöht. Immer mehr Menschen werden Opfer einer solchen kriminellen Tat. Im Grunde kann man zwei Typen von Einbrüchen unterscheiden. Einmal ist es der Drogensüchtige, der keinen Drogenkonsum über Einbrüche finanziert. Im Grunde ist er schon mit einer kleinen Beute zufrieden, um für einen oder zwei Tage Drogen kaufen zu können. Der Schwerpunkt dieser Einbrüche findet sich innerstädtisch im Mietwohnungsbereich. Der andere Typ ist der bandenmäßige Einbruch. Es gibt kriminelle Gruppen, oft rumänische Zigeuner, die in Deutschland von einer Stadt zur anderen reisen, um dort Einbrüche zu verüben. So kommt es, dass die Zahl der Einbrüche in einem Zeitraum von 2 oder 3 Wochen in einer Stadt stark steigt, um dann wieder auf das „normale Maß“ zurück zu gehen. Ziel dieser Gruppen sind oft Einfamilienhäuser in Wohngegenden, weil dort die Hoffnung auf Beute am höchsten ist.

In beiden Fällen wird die Wohnung durchsucht. Die Drogensüchtigen hinterlassen oft auch völlig sinnlose Beschädigungen, ob nun aus Frust, weil die Beute zu gering ist, oder auch einfach aus Lust an der Zerstörung. Die Banden hingegen durchsuchen die Häuser oft sehr gründlich und sind auch bereit nicht nur Geld und Schmuck mitzunehmen, sondern auch andere gutverkäufliche Beute, z. B. Gebrauchselektronik oder Kunstgegenstände.

Das Opfer hat also nicht nur den Schaden durch die gestohlenen Gegenstände, sondern auch durch den Einbruch selber und die durch die Zerstörungen, die nebenbei angerichtet werden.

Schäden durch Einbrüche werden über die Hausratversicherung reguliert. Dieser Versicherungszweig hat also in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Prämie richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten, also der Lage des versicherten  Risikos. Da das Einbruchsrisiko in Deutschland nicht gleichmäßig verteilt ist, sind die Prämien auch nicht überall gleich. In Orten mit erhöhtem Einbruchsrisiko werden höhere Prämien verlangt, eine Versicherung ist aber bis heute noch überall möglich.

Ist eine Hausratpolice vorhanden, dann sollte die Versicherung auch so gestaltet sein, dass z. B. die typischen Einbruchsrisiken gut abgesichert sind. Dies ist – wie so oft – keineswegs immer der Fall. Als erfahrener Makler achten wir auf eine ganze Reihe von Punkten, die im Schadensfall ansonsten zu Problemen führen:

Unterversicherung: Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Wert aller vorhandenen versicherten Sachen wird im Schadensfall auch nur ein Teil des Schadens reguliert. Eine gute Hausratversicherung ist so kalkuliert, daß der Versicherer darauf verzichtet, die Frage Unterversicherung überhaupt zu prüfen. Es wird also in jeder Schaden bis zur Versicherungssumme vollständig reguliert.

Falsch versichert: Sind mehr Hausratgegenstände von hohem Wert vorhanden, z. B. Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten dann muß auf die immer vorhandenen Entschädigungsgrenzen geachtet werden und im Einzelfall müssen diese Entschädigungsgrenzen und unter Umständen auch die Sicherungsmaßnahmen individuell angepaßt werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Entschädigung im Schadensfall nicht den vollständig sein.

Vandalismus: Damit sind die Zerstörungen gemeint, die Einbrecher einfach so hinterlassen und die nichts mit dem eigentlichen Einbruch zu tun haben. Erfahrungsgemäß kann man schon sagen, dass die Schäden durch Vandalismus, den Schaden durch den Einbruch übersteigen können. Wir achten darauf, dass diese Schäden ebenfalls versichert sind.

Sicherungsmaßnahmen: Wir achten schon darauf, dass der Kunde die Mindestsicherungsanforderungen erfüllt. Dazu gehören z. B. bündige Zylinderschlösser an allen Außentüren. Diese Mindestsicherungen müssen vorhanden sein, damit das Objekt überhaupt versicherbar ist.

Fahrlässigkeit: Das ist ein ganz böses Thema. Wer hat nicht schon einmal vergessen, alle Fenster zu schließen oder die Eingangstüre nicht nur zu schließen, sondern abzuschließen? Diese alltäglichen Versäumnisse sind immer wieder der Anlaß für Versicherer die Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu verweigern. Auch der gute Rat, eben nicht vergeßlich zu sein, hilft da nicht weiter. In einer sorgfältig ausgewählten Hausratversicherung sind auch Schäden durch Fahrlässigkeit und u. U. auch grobe Fahrlässigkeit ebenfalls versichert.

Sie sehen also, Hausratversicherungen sind keineswegs alle gleich und die richtige Versicherung aus der Vielzahl der Anbieter ist eine Aufgabe, die viel Fachkunde erfordert und diese Fachkunde soll auch angewendet werden, damit der Kunde auch tatsächlichen den Schutz genießt, den er erwartet. Dies gilt um so mehr, als die Hausratversicherungen nicht nur die Schäden aus Einbrüchen sondern auch aus anderen Ursachen, wie Feuer oder Wasser reguliert.

Absenkung des Garantiezinses

Der Garantiezins ist der Mindestzins, mit dem jedes Versicherungsunternehmen die Einlagen der Kunden in kapitalbildende Versicherungen verzinsen muss. Dieser Garantiezins gilt aber nur für Versicherungen, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden. Bei den vorher abgeschlossenen Verträgen bleibt es bei dem Garantiezins zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Zum 01.01.2015 wird der Garantiezins von jetzt 1,75% auf 1,25% gesenkt. Das ist auf den ersten Blick ein ganz erheblicher Einschnitt. Am Beispiel einer Kapitalanlage von EUR 10.000,– für 20 Jahre ergibt sich daraus:

Kapital:              10.000,00

Zins:                   1,75%

Zinsen:              4.147,78

Zins:                   1,25

Zinsen:             2.820,37

Der Unterschied ist also gewaltig. Der Garantiezins ist aber nun wirklich nicht alles, es ist ja nur der Mindestzins. Leistungsfähige Versicherungsunternehmen erwirtschaften für ihre Kunden deutlich höhere Erträge. Auch in 2012, 2013 und 2014 wurden von starken Unternehmen noch Erträge über 4% erwirtschaftet. Auch in den kommenden Jahren werden Erträge für die Kunden deutlich über dem Garantiezins möglich sein, aber eben nicht bei jedem Unternehmen.

So lange sich die Welt in einem Zinstief befindet, können sich aber auch starke Versicherungsunternehmen davon nicht frei machen. Die Rendite, die erreicht werden kann wird also im Laufe der Jahre – wenn es denn bei niedrigen Zinsen bleibt – langsam sinken und sich immer weiter dem allgemeinen Zinsniveau anpassen. das ist ganz unvermeidlich, denn die Versicherungsunternehmen können frisches Geld eben nur zu deutliche niedrigeren Zinsen anlegen, als dies vor einigen Jahren noch der Fall war.

Wir haben uns mit der Ertragsentwicklung einiger Versicherungsunternehmen beschäftigt und können doch mit einiger Zuversicht sagen, dass Kunden, die unseren Empfehlungen folgen, auch in Zukunft deutliche bessere Erträge erwarten dürfen, als den Garantiezins. Das ist schon mal eine gute Nachricht.

Auf der anderen Seite gibt es aber durchaus einige Gesellschaften, die Probleme haben für ältere Verträge den versprochenen, damals höheren Garantiezins zu erwirtschaften und man muss auch sagen, die Zahl der schwachen Unternehmen steigt. Das ist für die Kunden dieser Unternehmen keine gute Nachricht. Unsere Kunden sind davon aber nicht betroffen, da wir auch in der Vergangenheit die Versicherungsunternehmen sorgfältig ausgewählt haben.

In verschiedenen Veröffentlichungen in Zeitschriften, Internet und TV wird schon einmal der Eindruck geweckt, dass der Abschluss einer Rentenversicherung heute keine gute Idee mehr ist. Ist das wirklich so?

Altersvorsorge ist ganz gewiss ein wichtiges Thema und im Alter gut versorgt sein, das möchte doch nun wirklich jeder. Die Altersversorgung wird in aller Regel mit monatlichen Einzahlungen über viele Jahre hinweg gebildet, im Grunde während der Berufstätigkeit. da sind dann gerne auch mal 25 oder 30 Jahre in denen gespart wird, damit nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben neben der nicht ausreichenden Rente aus der gesetzlichen (staatlichen) Rente auch noch eine private Rente zusätzlich gezahlt wird, um den Lebensstandard zu halten.

Welche Anlageform soll der Sparer also für seinen monatlichen Beitrag von vielleicht EUR 100,– oder EUR 200,– oder EUR 300,– wählen? Soll er das Geld auf ein Sparbuch einzahlen? Da bekommt der dann 0,25% oder wenn er Glück hat 0,75% Zinsen. Oder soll er einen Aktienfondsparplan beginnen? Da gibt es dann gar keine Garantien sondern nur Hoffnung und ganz sicher hohe Gebühren von gerne einmal 4% pro Jahr, die seine Anlage schmälern. Sicher, es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Anlage in einem Aktienfond über 25 Jahre hinweg eine Rendite von vielleicht 6% oder 8% erwirtschaftet. Aber eben nur die Möglichkeit; sicher ist da nichts.

Soll er Bundesanleihen kaufen? Die sind sehr sicher, unbedingt, die Rendite beträgt aber teilweise unter 0%. Dann ist es unter Anlagegesichtspunkten besser, das Geld gleich unter die Matratze zu stecken, was aber dann auch nicht besonders sicher ist.

Wenn man das einmal alles zusammenfasst, dann kann man sagen, dass es für monatliche Sparbeiträge fürs Alter auch heute noch keine bessere Anlage gibt, als in einer Rentenversicherung. Es gibt einfach niemanden, der für solche Anlagebeträge Zinsen im Bereich von 4% bei auch nur halbwegs vergleichbarer Sicherheit zahlt. Der Kunde macht aber auch mit Blick auf die Zukunft keinen Fehler, wenn er heute mit einer Altersvorsorge beginnt. Zum einen braucht Altersvorsorge Zeit und mit Abwarten kann man da nun gar nichts gewinnen. Andererseits könnten die Zinsen in Zukunft auch wieder steigen (eigentlich muss das so sein und war auch immer so) und dann werden die Versicherungsunternehmen sehr schnell die niedrig verzinsten Anlagen gegen höher verzinste Anlagen austauschen und der Kunde profitiert davon natürlich mit.

Wann sollte man also mit seiner Altersversorgung anfangen? Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: So früh wie möglich.

Ist eine Rentenversicherung ein gutes Werkzeug um die Altersversorgung aufzubauen: Die Antwortet lautet ebenfalls: Ja sicher.

Habe ich einen Vorteil, wenn ich vor dem 01.01.2015 einen Rentenversicherungsvertrag abschließe? Die Erträge selber sind unter Umständen nicht höher, aber die Sicherheit der Erträge ist größer und zwar erheblich.

Wenn also eine Rentenversicherung in der Planung steckt, dann ist der Abschluss noch in diesem Jahr sicher eine gute Idee.

 

Extreme Wetterverhältnisse in Deutschland

Starkregen! Überschwemmungen! Sturm! Hagel! Unwetterwarnungen!

Diese Begriffe kennen wir alle aus den Nachrichten. Die Bilder zeigen dann doch ein tragisches Ereignis: Zerstörte Gebäuden, überschwemmte Keller und Häuser, abgedeckte Dächer, zerbeulte Autos, Schlamm und Unrat und die Feuerwehr im Einsatz. Übrig bleiben immer verzweifelte Menschen, die nicht wissen, wie sie die überaus großen Schäden bewältigen sollen.

Glück haben die Menschen, die eine Versicherung abgeschlossen haben, die solche Schäden auch abdeckt. Hierbei kommt die Gebäude- und Hausratversicherung in Frage, bei Gewerbetreibenden auch die Betriebsinhaltsversicherung. Nun ist es aber keineswegs so, dass diese Elementarschäden – so heißt der Fachbegriff – immer und automatisch abgedeckt sind. Diese Elementarschäden müssen gesondert in die genannten Versicherungen eingeschlossen werden. Gerade bei älteren Verträgen ist es oft der Fall, dass die Elementarschäden nicht versichert sind.

Der Preis für den Einschluss von Elementarschäden richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Schäden am Versicherungsort (Wohnort, Ort der Gewerberäumlichkeiten). Es ist auch nicht so, dass jede Versicherungsgesellschaft diesen Schutz für jeden Versicherungsort anbietet. Mittlerweile gibt es durchaus Versicherungsgesellschaften, die den Einschluss von Elementarschäden nicht oder nicht für jeden Versicherungsort anbieten.

Auch wir sind von jedem Extremwetter nicht ausgeschlossen, ebenso werden  unsere Kunden Opfer solcher Ereignisse. Dennoch werden wir nach solchen Großschadensereignissen des Öfteren von Opfern, die bis dahin noch nicht unsere Kunden waren, um Hilfe bei der Schadensabwicklung gebeten.

Für uns ist es keineswegs angenehm den Opfern zu verweisen, dass die vorhandene Versicherung solche Schäden nicht einschließt, weil der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung auf den Mehraufwand verzichtet hat. Diese geringfügige Ersparnis stellt sich dann als ganz böse Falle heraus.

Angesichts der Klimaänderungen und damit einhergehend wachsenden Zahl von extremen Wetterereignissen ist es durchaus sinnvoll, Elementarschäden in die vorhandenen Versicherungen einzuschließen oder entsprechende Versicherungen abzuschließen. Diese extremen Wetterlagen können jeden Ort betreffen, auch zum ersten Mal. Dies wurde an dem Starkregen und den darauf folgenden Überschwemmungen vor einigen Wochen in Münster sehr deutlich. Ein solches Ereignis hat es in Münster vorher nie gegeben.

Wir überprüfen gerne Ihre Versicherungsverträge hinsichtlich der Versicherung für Elementarschäden und sorgen ggf. auch für diesen wichtigen Versicherungsschutz – soweit es am Markt Angebote für Ihren Risikoort gibt. Der Herbst steht vor der Tür und der nächste Winter kommt bestimmt. Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Hausfinanzierung - der Weg zum Eigenheim

Ein Haus zu besitzen wünschen sich viele. Aber der richtige Weg dahin ist oft recht unklar. Es gibt viele Anbieter, die am Hauskauf verdienen wollen, doch nicht Alles ist auch gut für den Käufer. Wir werden versuchen hier ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Sicher, das Thema ist komplex und kann nicht bis in alle Einzelheiten dargestellt werden. Aber es ist schon möglich, die grundsätzlichen Ansätze zu zeigen.

Hausfinanzierung mit Eigenkapital, Bausparen und Hypothek

Eine gute Hausfinanzierung ist immer die, die den Käufer nicht übermäßig strapaziert und auch von unnötigen Kosten verschont. Die klassische Finanzierung, mit der sich sicher die wenigsten Käufer in Schwierigkeiten gebracht haben, beruht auf 3 Säulen.

1/3 Eigenkapital
1/3 Bausparen
1/3 Hypothek.

Die Beschaffung des Eigenkapitals setzt die Möglichkeit und auch den Willen voraus, Geld für den Hauskauf zu sparen.  Aus der Notwendigkeit heraus setzt man die Sparphase mit 5-7 Jahren an. Gehen wir mal von einem Hauspreis von EUR 300.00,– aus, so müssen also in 7 Jahren EUR 100.000 angespart werden. Dies müsste dann mit monatlichen Sparraten in Höhe von etwa EUR 1100,– geschehen. Sinnvollerweise spart man dieses Eigenkapital in einem Bausparvertrag an. Nach 7 Jahren steht dann sowohl das Eigenkapital als auch das zinsgünstige Bauspardarlehen zur Verfügung. Das Bauspardarlehen wird dann mit der gleichen Rate, die bisher gespart wurde, in ebenfalls 7 Jahren getilgt. Dazu kommt dann noch die Hypothek in unserem Beispiel in Höhe von EUR 100.000,–. Diese Hypothek wird dann mit ca. EUR 500,– in den nächsten 17 Jahren getilgt. Diese Tilgungsrate wird aus der ersparten Miete genommen. Sicher, die meisten Hausbauer zahlen vorher eine höhere Miete als die genannten EUR 500,–. Man soll aber bitte auch nicht vergessen, dass ein Eigenheim zu deutlich höheren Nebenkosten führt, als diese bei einer Mietwohnung anfallen.

Der Vorteil der Finanzierung liegt auf der Hand. Über den gesamten Zeitraum des Ansparen und der 1. Tilgungsphase bleibt die monatliche Belastung gleich. Schon nach 7 Jahren ist die Immobilie zu 2/3 bezahlt und die Belastung geht einen deutlich geringeren Betrag zurück. Dies ergibt dann wieder die Möglichkeit in die Altersvorsorge zu investieren. Ein weiterer großer Vorteil dieser Finanzierung ist, dass das heutige, sehr niedrige Zinsniveau durch den Bausparvertrag auch für das Bauspardarlehen gesichert wird. Angesichts der erwarteten Zinssteigerungen in der mittelfristigen Zukunft wäre es sogar sinnvoll, den Bausparanteil zu erhöhen.

Hausfinanzierung mit Eigenkapital und Hypothek

Hausbauer, die schon gespart haben und in naher Zukunft Eigentum erwerben wollen, haben nicht mehr die Zeit einen Bausparvertrag zu besparen. An dieser Stelle sei von den “vorfinanzierten Bausparverträgen” abgeraten. Entweder man hat einen Bausparvertrag zuteilungsreif bespart, oder man dies versäumt. Dann würde die Finanzierung aus 1/3 Eigenkapital und 2/3 Hypothek bestehen. Insgesamt wird diese Möglichkeit höhere Rückzahlungen erfordern, als die oben genannte. Problematisch ist die üblicherweise 10 jährige Zinsfestschreibung. In 10 Jahren könnte man genau in ein Zinshoch geraten und dann wird es wirklich teuer. Es bliebe die Möglichkeit die Zinsen für 10 oder 15 Jahre festzuschreiben und die Tilgung so hoch anzusetzen, dass die Immobilie dann auch bezahlt ist. Dies würde dann aber zu wirklich hohen monatlichen Belastungen führen. Diese Lösung ist nicht so elegant wie die mit Bausparen, aber in vielen Fällen eben machbar. Als Alternative bliebe noch, einen Teil des angesparten Kapitals “in einer Summe” in einen Bausparvertrag einzuzahlen. Für diese Fall verkürzt sich die Wartezeit bis zur Zuteilung ganz erheblich, teilweise auf unter 2 Jahre.

Hausfinanzierung ohne Eigenkapital, nur mit Hypothek

Das ist Finanzierung “brutal” und genau in diesem Bereich finden sich die meisten unglücklichen Hausbesitzer und auch den meisten Zwangsversteigerungen gehen solche Modelle voraus. Ein Haus ohne Sparen ist zwar möglich, aber davon kann man nur abraten. Alles was auch schon zuvor gesagt wurde, wird hier noch sehr verstärkt. Da sind die Probleme vorprogrammiert, deshalb wollen wir in diesem Bereich auch keine Modelle entwerfen.

Sparen ist ja für Chinesen eine Selbstverständlichkeit, was eine Hypothek ist, dass wissen ja nun die meisten auch. Aber Bausparen? Da gibt es sicher noch große Informationsdefizite. Daher wollen wir diesen Bereich noch ein wenig beleuchten. Bausparen ist eine sehr deutsche Erfindung, ist aber in den vergangenen Jahren auch in anderen Ländern populär geworden, denn es ist ja ein sehr sicherer Weg zum Eigenheim. Das Bausparen besteht aus 2 Phasen. Zunächst die Ansparphase. In dieser Zeit, in der Regel ab 7 Jahre, stellt der Bausparer sein Geld der Bausparkasse zu einem relativ niedrigen Zins zur Verfügung. Heute ist dieser Zins aber so niedrig nun auch wieder nicht, da sich am Kapitalmarkt ja kaum Zinsen für Spargeld angeboten werden. Nach Abschluss der Sparphase ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. das heißt nichts Anderes, als dass der Bausparer nun sein Spargeld zurück bekommt und dazu ein sehr zinsgünstiges Bauspardarlehen in gleicher Höhe. Der Zins des Bauspardarlehens wird schon zu Beginn der Ansparphase festgelegt. Der Bausparer sichert sich also das heutige, sehr niedrige Zinsniveau schon für sein Bauspardarlehen in 7 Jahren(oder noch später).

Bausparen lohnt sich vor allem für zukünftige Eigenheimbesitzer, aber auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn sie nicht vorhaben, zu bauen. Wird auf das zinsgünstige Bauspardarlehen von vorne herein verzichtet, dann bekommt der Bausparer natürlich höhere Zinsen. Es lassen sich umso höhere Renditen erzielen, wenn staatliche Zuschüsse mit eingebracht werden können.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben und bereit sind, Ihr Geld für mindestens sieben Jahre anzulegen, dann können Sie eine Spitzenrendite erzielen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer müssen Sie außerdem nicht nur einen Tarif mit hoher Guthabenverzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren, damit sich diese Effekt verwirklichen. In einen Bausparvertrag können alle staatlichen Zuschüsse eingebracht werden, von der Arbeitnehmer Sparzulage, über die Wohnungsbauprämie/Bausparzulage und die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bis hin zur Riesterförderung. Ob dies alles im Einzelfall sinnvoll ist, muss im Zuge einer intensiven Beratung geklärt werden.

Privathaftpflicht: Guter Schutz muss nicht teuer sein

In Deutschland haftet man unbegrenzt mit seinem gesamten jetzigen und auch zukünftigen Vermögen für solche Schäden. Bei größeren Schäden steht also die gesamt Lebensleistung auf dem Spiel, das Ersparte, das Haus, die private Rentenversicherung, einfach alles. Gegen solche Forderungen schützt die Haftpflichtversicherung. Zum einen wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab, andererseits werden berechtigte Forderungen reguliert. Denn für den „Pechvogel“ kann es schnell sehr teuer werden und im schlimmsten Fall zahlt er sein Leben lang für eine kurze Unachtsamkeit.

Gut und schön, man hat also eine Haftpflichtversicherung und sorgt damit auch dafür, dass Geschädigte ihr Geld bekommen. Aber was ist, wenn ich selbst geschädigt werde und der böse Schädiger hat keine Haftpflichtversicherung? Da kommen wir dann in den Bereich zeitgemäßer Tarife. Hier ist die „Ausfalldeckung“ gefragt

Beim Vergleich von Tarifen werden deutliche Unterschiede der Klauseln offenbar und auch im Preis. Leider kann man keineswegs feststellen, dass teuer wenigstens auch gut ist. Nein, so ist es nicht. Guter Schutz muss nicht teuer sein!

Kein Versicherer kann jeden denkbaren Schaden versichern. Zu groß ist das Universum der möglichen Desaster. Aber die Assekuranz hat sich an Veränderungen in der Gesellschaft angepasst. Vieles, was vor einigen Jahren noch als unversicherbar galt, ist heute Standard. Viel Schutz ist gut, aber der Preis?

Wussten Sie, dass man für eine simple und nicht zeitgemäße Standard-Deckung  auch schon mal über 130,00 EUR kosten kann? Und selbst die umfangreichste Deckung nicht auch teuer sein muss? Es gibt tatsächlich teuere und schlechte Versicherung!

Schon ab 62,00 EUR gibt es schon mal recht eine gute PHV, wie z.B. deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, Schlüßelverlust, Forderungsausfall usw. und wenn man bereit ist, noch einmal 25,00 EUR mehr zu bezahlen, bekommt man dazu auch noch Schäden versicherte Personen untereinander, Neuwertentschädigung, Verzicht auf Leistungskürzung bei Obligenheitsverletzung, Ansprüche des Arbeitsgebers usw.

Vielleicht werfen Sie mal einen Blick auf die beigefügte Angebotsübersicht. Wir haben dort wirklich gute Angebote von regulierungsfreundlichen Versicherern für Sie zusammengestellt.

Auch Minijobber können Riestern!

Riestersparen ist die beliebteste Form der Altersvorsorge. Dieser Fakt liegt unter anderem in der enormen Flexibilität und Produktvielfalt dieses Durchführungswegs begründet.   Die wohl häufigste Variante sind Rentenversicherungen, gefolgt von den von Banken und Sparkassen angebotenen Sparplänen mit Riesterförderung. Und auch bei der Immobilienfinanzierung können Riesterprodukte eingesetzt werden.

Die Sache hat aber auch einen Haken: Da nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Genuss der unmittelbaren Förderung kommen, sind Minijobber per se ausgeschlossen. Doch hier hilft ein kleiner Trick: Durch eine freiwillige Aufstockung der vom Arbeitgeber abgeführten Rentenversicherungsbeiträge von 15% auf 19,9% werden auch Minijobber unmittelbar förderfähig und können ein Riesterprodukt ihrer Wahl abschließen. So können auch  diese von den umfangreichen staatlichen Förderungen profitieren.

Die 4,9% Aufstockung entsprechen bei einem 400.- Euro Minijob lediglich 19,60 EUR monatlich.   Die Aufstockung als solche bringt aber auch noch zusätzliche Vorteile mit sich. Denn ohne Aufstockung sind die RV-Beiträge des Arbeitgebers sinnlos verloren, führen praktisch zu keiner Erhöhung des gesetzlichen Rentenansprüche. Nach Aufstockung erwirbt der Minijobber jedoch mit den vollen 19,9 % (entspricht 79,60 Euro Beitrag) Ansprüche aus der ges. Rentenversicherung, sprich: er bekommt später eine höhere Rente.

Der Aufstockungs-Trick zahlt sich also aus. Eine höhere gesetzliche Rente und die Erlaubnis zum Riestern!

Der Winter: Eis und Schnee

Wissen Sie denn, was Kunden von der Assekuranz bei Schäden durch Eis, Schnee und Kälte erwarten können? Auch wenn Autofahrer mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen die Versicherer zahlen!

Vielen Autofahrern muss schon klar sein, was Kälte und Niederschläge ihnen antun könnten.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, der Versicherer leistet auf jeden Fall. Der holt sich das Geld aber zurück, wenn der Fahrer alkoholisiert war oder Fahrerflucht begangen hat. Gerade bei Glätte ist beim Ein- oder Ausparken schnell ein anderes Auto beschädigt. Manche kleben einen Zettel an der Windschutzscheibe und fahren dann einfach weg. Das reicht nicht aus! Der Fahrer soll das Geschehen der Polizei melden, fährt er einfach weg, begeht er Fahrerflucht. Dann kann der Versicherer ihn je nach Vertrag mit 5000 bis 10.000 Euro in Regress nehmen.

Anders als vielfach kolportiert, haben auch Autos Versicherungsschutz, die mit Sommerreifen bei Schnee und Eis unterwegs sind. Auch der Kfz-Kaskoversicherer wird in den allermeisten Fällen zahlen. In der Regel liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn das Auto keine Winterreifen hat. Viele Versicherer versuchen aber, bei der Schadenregulierung Ärger zu machen. Hat der Halter eine gute Kaskoversicherung, wonach der Versicherer auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, kann er den Ärger sparen. Hat er nur einen Standard Police, und sollte der Versicherer aufgrund besonderer Umstände doch von grober Fahrlässigkeit ausgehen, bekommt er nur einen Teil ersetzt.

Häufig entstehen in harten Wintern Schäden durch Schneemassen oder Eiszapfen, die von Dächern stürzen. Für das selbstbewohnte Einfamilienhaus reicht die private Haftpflichtversicherung. Vermieter brauchen jedoch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Für nicht geräumte Gehwege, auf denen jemand fällt und sich verletzt, gilt das Gleiche.

Bricht das Dach unter Schneemassen zusammen, zahlt der Gebäudeversicherer nur, wenn der Kunde eine Zusatzelementarversicherung hat. Kältebedingte Wasserrohrbrüche in bewohnten Gebäuden werden von den Versicherern meistens anstandslos reguliert, denn in der Regel decken die Policen Leitungswasserschäden. Problematisch sind aber Schäden im unbewohnten Zustand wie z.B. langer Urlaub, wenn der Besitzer vergessen hat, das Wasser abzustellen und die Rohre zu leeren. Das wird in der Regel als Grobfahrlässigkeit behandelt. Früher mussten Versicherer gar nicht zahlen, jetzt nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz, Neufassung ab 2008) müssen sie immerhin einen Teil übernehmen.

Krankenversicherung vollabsetzbar

der Bürger wird steuerlich entlastet. In Sommer wurde das Bürgerentlastungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet. Es verbessert die Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2010.

Konnten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bislang nur bis zu einer Höhe von 1.500 € für Arbeitnehmer bzw. 2.400 € für Selbständige steuerlich geltend gemacht werden, so ist ab dem 1. Januar 2010 gewährleistet, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig absetzbar sind.

Die Entlastung kommt ab dem 1. Januar 2010 sofort in den Taschen der Bürger an – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht dies möglich. Der Nutzen für den Bürger ist eine beachtliche Steuerersparnis, die je nach individuellen Gegebenheiten bis zu 183,- € im Monat betragen kann.

Reiserücktritt: Angst ist nicht versicherbar

Wer aus Furcht vor Schweinegrippe oder Anschlägen einen schon gebuchten Urlaub nicht antreten möchte, sollte sich das genau durch den Kopf gehen lassen. Denn das Geld ist pfutsch. Als Reiserücktrittsgrund ist Furcht vor Krankheiten oder Terrorattacken nicht akzeptiert.

Terror in Palma, Schweinegrippe in El Arenal – für Vorsichtige trotz gebuchter Reise Grund genug, Mallorca zu meiden.

Der Reiseversicherer zahlt nicht, wenn der Kunde aus Furcht den Urlaub nicht antritt oder abbricht. Denn “Angst ist nicht versicherbar”.

Der Versicherer kommt nur auf, wenn die Gründe für Absage oder Abbruch im Zusammenhang mit der reisenden Person stehen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes haben deshalb für diese Policen keine Bedeutung. Bei einer Warnung bieten die Reiseveranstalter meistens kostenlose Umbuchungen an. Die Versicherer leisten, wenn der Kunde erkrankt, einen Unfall hat oder sein Haus in Flammen aufgeht. Auch wenn einem nahen Angehörigen etwas zustößt, zahlen sie.