Krankenversicherung vollabsetzbar

der Bürger wird steuerlich entlastet. In Sommer wurde das Bürgerentlastungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet. Es verbessert die Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2010.

Konnten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bislang nur bis zu einer Höhe von 1.500 € für Arbeitnehmer bzw. 2.400 € für Selbständige steuerlich geltend gemacht werden, so ist ab dem 1. Januar 2010 gewährleistet, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig absetzbar sind.

Die Entlastung kommt ab dem 1. Januar 2010 sofort in den Taschen der Bürger an – die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren macht dies möglich. Der Nutzen für den Bürger ist eine beachtliche Steuerersparnis, die je nach individuellen Gegebenheiten bis zu 183,- € im Monat betragen kann.