Obliegenheiten: Was ist denn das nun wieder?

Jeder, der eine Versicherung abschließt hat ein Interesse, diese Versicherung preiswert und mit guten Bedingungen zu erhalten. Das ist verständlich, aber sicher nur ein Aspekt beim Abschluss einer Versicherung. Eigentlich noch wichtiger ist es, dass für den Schadensfall die Versicherung auch tatsächlich den Schaden bezahlt. Leider ist es ein alltäglicher Teil unserer Arbeit, Schäden zu bearbeiten, bei denen die Versicherung dann eben leider nicht bereit ist, den Schaden, oder auch Teile Schadens zu regulieren. Der Versicherungsnehmer hat  in der Tat einen großen Einfluss auf die Regulierung seines  Schadens. Deshalb möchte ich Ihnen einige wichtige Hinweise geben, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit man erwarten kann, dass ein Schaden schnell und vollständig reguliert wird.

Ein ganz wichtiger Aspekt sind die vorvertraglichen Anzeigepflichten. Damit sind die Informationen gemeint, die der Kunde dem Versicherungsunternehmen schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages geben muss. Der Versicherer fragt in aller Regel nach solchen Informationen, um für sich zu entscheiden, ob er einen Versicherungsvertrag abschließen will und zu welchem Preis. Es macht überhaupt keinen Sinn, bei der Beantragung eines  Vertrages unvollständige oder gar falsche Angaben zu machen. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen, nur um deutlich zu machen, um was es geht.. Die falsche Angabe  “Ich habe eine Garage” bei der KfZ-Versicherung, ergibt zwar einen Rabatt bei der Prämie, aber der nächtliche KfZ-Diebstahl von der Strasse wird dann bei der Regulierung schwierig. “Meine Wohnung hat 72qm”; in Wirklichkeit hat sie aber 82 qm. Sicher die Hausratversicherung wird billiger, aber der Wasserschaden wird dann problematisch. “Ich bin ganz gesund und war in den letzten 5 Jahren nicht beim Arzt” und doch hat der Arzt eine Behandlung wegen Rückenschmerzen – ein Termin, eine Spritze und es war gut – durchgeführt. Nicht gut bei jeder Art von Krankenversicherung, die später bei einem Bandscheibenvorfall Leistungen bezahlen soll.

Der Versicherer wird auch wenn er falsche oder unvollständige Angaben von Ihnen bekommt, den Versicherungsvertrag abschließen und bei Ihnen die Prämie kassieren, auch jahrelang. Glauben Sie bitte nicht, dass wenn ein solcher Vertrag jahrelang gelaufen ist, dass die falschen Angaben vergessen sind. Kommt es zu einem Schaden, wird das Versicherungsunternehmen als allererstes sorgfältig prüfen, ob die Angaben aus dem Antrag auch vollständig mit der Wirklichkeit übereinstimmen und sollte dies dann nicht der Fall sein, kann und wird der Versicherer die Regulierung ganz oder teilweise verweigern. Achten Sie also sorgfältig darauf, dass die Anträge richtig ausgefüllt sind. Windige Vertreter fragen zwar dies und das und sagen Ihnen “das ist unwichtig und muss nicht in den Antrag geschrieben werden”. Damit ist dann zwar sichergestellt, dass die Versicherungsgesellschaft den Antrag annimmt und der windige Vertreter seine Provision, aber keineswegs ist sicher, dass Sie auch den Schadenersatz erhalten, für den Sie schließlich bezahlt haben. So geht es also schonmal nicht.

Aber auch während der Laufzeit des Versicherungsvertrages haben Sie einige Pflichten. Z. B. müssen Sie dem Versicherungsunternehmen in der Sachversicherung (Hausrat, Gebäude) Mitteilungen machen, wenn sich eine Erhöhung des Risikos ergibt. Auch hier einige Beispiele: Sie wohnen in der 3. Etage zur Miete und Ihr Haus wird energetisch saniert.. Um die Fassade dämmen zu können, wird ein Gerüst aufgestellt. Ein böser Mensch benutzt dieses Gerüst, um in Ihre Wohnung einzusteigen und Sie zu bestehlen. Sicher, der Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung versichert, aber Sie haben nun vergessen, dem Versicherer mitzuteilen, dass ein Gerüst vor Ihrem Haus steht. Sie werden sich wundern, welche Probleme Sie bei der Regulierung haben. Oder im Antrag für die Gebäudeversicherung Ihres Einfamilienhauses haben Sie angegeben, eine Ölheizung zu haben. Diese ersetzen Sie nach einigen Jahren durch eine Holzpellet-Heizung und bauen gleichzeitig  eine solare Warmwasser- und Stromversorgung auf Ihr Dach. Die Risikoerhöhung ergibt sich schon alleine aus der Wertsteigerung Ihres Hauses aber auch die Aufbauten auf dem Dach. Oder der Einzug des Freunds in die Wohnung der Freundin hat Einfluss auf die Haftpflichtversicherung. Oder der Umzug in eine andere Wohnung; es reicht eben nicht aus, dem Versicherer eine neue Anschrift mitzuteilen.

Auch im Schadensfall ist natürlich richtiges Verhalten wichtig. Wir raten grundsätzlich davon ab, zu versuchen, die Schäden selbst im Alleingang mit dem Versicherer zu regeln. Auch hier ein Beispiel. Neulich hatten wir es mit einem Einbruchdiebstahl zu tun. Die Versicherung verlangte Rechnungen oder mindestens Fotos der gestohlenen Sachen. Dieses hatte der Versicherungsnehmer aber nicht für alles. Da wollte der Versicherungsnehmer ganz schlau sein und hat der Versicherung Fotos aus dem Internet geschickt. Das ist aufgefallen und es wurde recht schwierig überhaupt Schadenersatz von der Versicherung zu bekommen, weil diese jetzt die gesamte Darstellung des Versicherungsnehmers bezweifelte. Ein guter Makler wird ihnen auch gerne bei der Schadensregulierung zur Seite stehen und das ist auf jeden Fall besser, als es alleine zu versuchen.

Im Grunde macht es also Sinn bei größeren Veränderungen im persönlichen oder auch beruflichen Bereich den Makler zu fragen, ob sich daraus Änderungen oder Anzeigepflichten für bestehende Versicherungsverträge ergeben.

Die  Beispiele kann man ganz sicher ohne Ende fortsetzen und wieder einmal zeigt sich deutlich, dass Versicherung eben nicht nur mit Verkaufen, sondern auch ganz viel mit Beratung zu tun hat.