Reiserücktritt: Angst ist nicht versicherbar

Wer aus Furcht vor Schweinegrippe oder Anschlägen einen schon gebuchten Urlaub nicht antreten möchte, sollte sich das genau durch den Kopf gehen lassen. Denn das Geld ist pfutsch. Als Reiserücktrittsgrund ist Furcht vor Krankheiten oder Terrorattacken nicht akzeptiert.

Terror in Palma, Schweinegrippe in El Arenal – für Vorsichtige trotz gebuchter Reise Grund genug, Mallorca zu meiden.

Der Reiseversicherer zahlt nicht, wenn der Kunde aus Furcht den Urlaub nicht antritt oder abbricht. Denn “Angst ist nicht versicherbar”.

Der Versicherer kommt nur auf, wenn die Gründe für Absage oder Abbruch im Zusammenhang mit der reisenden Person stehen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes haben deshalb für diese Policen keine Bedeutung. Bei einer Warnung bieten die Reiseveranstalter meistens kostenlose Umbuchungen an. Die Versicherer leisten, wenn der Kunde erkrankt, einen Unfall hat oder sein Haus in Flammen aufgeht. Auch wenn einem nahen Angehörigen etwas zustößt, zahlen sie.