Riesterrente für Expats

Gute Nachrichten für Riester-Sparer(vor allem für hier lebende Ausländer): Die staatlich geförderte Altersvorsorge muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig großzügiger gehandhabt werden.

Bislang erhalten diese Zuwendungen nur Arbeitnehmer, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind und auch ihren Lebensabend hier verbringen. Vor allem Rentner, die ihren Alterssitz ins Ausland verlagern, und ausländische Beschäftigte, die zum Rentenbeginn wieder in ihre Heimat gehen, müssen die Riester-Förderung zurückzahlen. Die Wohnförderung gibt es zudem nur für Eigentum im Inland. Bislang hat die Riesterrenten noch keinen Platz bei den Chinesen in täglichen Leben gefunden.

Deutsche, die ihren Lebensabend in Spanien oder einem anderen EU-Staat verbringen wollen, dürfen demnach nicht länger zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden. Auch Menschen, die in Deutschland arbeiten und rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben, haben nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf Riester-Zulagen. Zudem dürfe die Möglichkeit, das angesparte Kapital bis zu einer Höhe von 50 000 Euro zum Erwerb von Wohneigentum einzusetzen, nicht auf Immobilien in Deutschland beschränkt werden.

Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die staatliche Förderung über Zuschüsse und Steuervergünstigungen begann 2002. Versicherte können monatlich in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds einzahlen.